Wie kam der Abschluss zustande?

Mit Ihrem Telefonanschluss oder Internetverbindung wurden Waren oder eine Dienstleistung rechtsgültig bestellt. Hierbei gilt zu beachten, dass beim Abschluss eines Telefon- oder Internetvertrages sich jeder Verbraucher verpflichtet dafür zu sorgen, dass kein Dritter seinen Telefon- oder Internetanschluss für solche Zwecke missbrauchen kann.

Folgend ein Beispiel des Ablaufes beim Bezug von Dienstleistungen über das Obligo-Abrechnungssystem:

Die Obligo AG ist eine reine Abrechnungsgesellschaft, die Rechnungen im Auftrag von Unternehmen versendet.

Wir legen Wert darauf, dass alle Dienstleistungen, für welche die Obligo AG die Rechnungstellung übernimmt, korrekt und legal ablaufen. Daher werden die Dienstleistungen einer strengen Prüfung unterzogen.

Die Dienstleistungen werden auf der Testplattform der Obligo AG auf Funktionalität, technische Anbietung und Inhaltliches geprüft. Zudem werden die Einhaltungen der rechtlichen Richtlinien und die Darstellung getestet. Erst nach einem positiven Ergebnis können die Dienstleistungen durch die Obligo AG in Rechnung gestellt werden.

Als Grundlage braucht jeder kostenpflichtige Dienst eine Service ID zur eindeutigen Identifizierung. Die Service ID besteht aus einmalig genutzten Zahlenkombination und enthält alle Informationen zum betreffenden Service. Um die Service ID genauer zu identifizieren, muss zwingend eine Serviceform durch den Dienstanbieter ausgefüllt werden. In diesem Formular gibt der Dienstanbieter genauere Informationen betreffend des Services, die er in Rechnung gestellt haben möchte. Hierzu dient unser dazugehöriges Dokument, welches nähere Beschreibungen als Hilfe enthält. Dieses Formblatt muss lückenlos und fehlerfrei ausgefüllt werden.

Der Dienstanbieter ist verpflichtet der Obligo AG die Telefonnummer des Konsumenten zur Verifizierung anzugeben. Dieser Vorgang ist erforderlich, da aus dieser Angabe die Adresse des Konsumenten ausfindig gemacht wird.

Im Bestellvorgang muss der Preis mehrmals deutlich erkennbar sein, damit dem Konsumenten eindeutig bewusst wird, dass er nun ein kostenpflichtiges Abonnement abschliesst. Die AGB’s sind verbindlich und müssen somit vor Vertragsabschluss vom Konsumenten anerkannt und bestätigt werden. Das Impressum ist auf jeder Seite durch einen Link zu erreichen.
Der beabsichtigte Vertragsabschluss wird dem Konsumenten gemäss UWG 3.1.s unverzüglich elektronisch (z.B. SMS) bestätigt.

Ist der Konsument nicht einverstanden, solch eine Dienst abzuschliessen, muss die Möglichkeit bestehen den Bestellvorgang unverbindlich abzubrechen. Unter anderem muss der kostenpflichtige Service jederzeit auf der Webseite durch den Konsumenten zu kündigen sein.

Da Obligo AG die Rechnung im Auftrag von Dienstanbieter für die aktivierten Dienste sendet, gehört der Erscheinungstext (Billingtext) auf der Rechnung zu den wichtigeren Themen.
Der Dienstanbieter ist verpflichtet dem Konsumenten Informationen bezüglich des aktivierten Dienstes mitzuteilen. Dazu gehören die Angaben der URL des genutzten Dienstes und des Nutzungszeitpunktes. Dem Konsumenten wird somit eindeutig klar, welchen Dienst er wann genau genutzt hat.

Die Angabe der verifizierten Telefonnummer, IP-Adresse und Telefontyp des Konsumenten ist obligatorisch. Somit kann der Konsument prüfen, ob die Angabe der Telefonnummer identisch mit der eigenen Telefonnummer ist.

Auf der Rechnung wird auch ersichtlich in welchem Monat sich der genutzte Dienst befindet.
Kleinere zusätzliche Informationen, die dem Konsumenten zur Hilfe dienen, sind zwingend erwünscht (z.B. Login ins Abo).

Nachdem alle diese Kriterien erfüllt sind, kann der Dienst von Obligo AG in Rechnung gestellt werden.