Wieso erhalte ich eine Rechnung?

Wie bei jedem anderen Vertragsabschluss, erhalten Sie auch über den Einkauf im Internet oder bei Bezug einer Dienstleistung eine entsprechende Rechnung. Die Obligo AG erstellt hierbei die Abrechnung im Auftrag des Auftraggebers, also Ihrem Vertragspartner, der die Forderung treuhänderisch an uns abgetreten hat.

Die Obligo AG ist bei Ihrer Abrechnungsdurchführung als neutraler Teil des gesamten Geschäftsprozesses zu sehen.

Die Rechnung über den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen wird Ihnen in der Regel auf dem Postweg zugestellt.

Einfaches Handling spart Zeit.

Eine Rechnung erhalten Sie immer dann, wenn über Ihren Festnetz-, Mobil- oder Internetanschluss ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Dieser rechtliche Vorgang ist dem Gesetz nach vollzogen, wenn Angebot und Annahme vorliegen.

Eine Bestellung erfolgt in einem Onlineshop, telefonisch oder auf dem elektronischen Weg – in diesen Fällen handelt es sich um einen Vertragsabschluss, bei dem rechtlich keine handschriftliche Signatur notwendig ist. Es wird lediglich eine einfache Erklärung der Vertragsannahme abgegeben. Das kann zum Beispiel mit dem drücken einer Taste auf dem Telefon erfolgen oder durch eine andere Art der Übermittlung des Kaufwillens. Diese Vorgänge werden durch unsere Vertragspartner aufgezeichnet und können bei einem Rechtsstreit auch vorgelegt werden.