Ist die Obligo AG ein seriöses Unternehmen?
Ja, auf jeden Fall. Das Abrechnungsunternehmen hält sich strikt an die geltenden Rechtsvorschriften und setzt sich darüber hinaus Qualitätsstandards, die weit über die Rechtsordnung hinausgehen. Wesentlich ist hierbei, dass die Obligo AG ein reines Abrechnungsunternehmen ist.
Wer sind die wichtigsten Kunden?
Die Obligo AG findet ihre Auftraggeber in sämtlichen Branchen, die über Internet und Telefon Waren und Dienstleistungen anbieten und verrechnen. Dazu gehört auch der Bereich der Erwachsenenunterhaltung. Als expandierendes Abrechnungsunternehmen ist die Obligo AG ständig bestrebt weitere Anbieter als Kunden zu gewinnen – mit Erfolg.
Gibt es rechtliche Grundlagen für die von Obligo AG gestellte Rechnung?
Beim Onlineeinkauf ist es zwingend, dass zweimal das Angebot durch eine Willenserklärung bestätigt wird. Erst damit kommt ein Vertrag zwischen Anbieter und Kunde zustande.
Dieser Vertrag berechtigt den Anbieter dazu, für die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen eine Rechnung zu stellen. Diese Forderung wird der Obligo AG treuhänderisch zediert. So erstellt die Obligo AG im Auftrag und im Namen des Anbieters die entsprechende Abrechnung.
Wie erlangt die Obligo AG Kenntnis über die Kontaktdaten der Kunden?
Die Telefonnummern und Internetadressen werden von den jeweiligen Anbietern an das Abrechnungsunternehmen übermittelt. Die Rechnungsdaten von Neukunden werden per Telefonanruf oder per E-Mail ermittelt.
Kann es bei der Rechnungsstellung ungerechtfertigte Forderungen geben?
Die Abrechnungsspezialisten der Obligo AG legen besonderen Wert auf höchste Sicherheitsstandards. Dennoch kann es in Einzelfällen zu Unstimmigkeiten und Missverständnissen kommen. Solche Fälle werden von der Obligo AG bzw. von den Anbietern umgehend und fair abgewickelt.
Wie stellt die Obligo AG fest, dass tatsächlich Zahlungsverpflichtungen bestehen?
Im Normalfall informiert der Anbieter die Abrechnungsspezialisten über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen. Darüber hinaus prüft auch das Abrechnungsunternehmen selbst Geschäftsprozesse. In seltenen Fällen ist jedoch nicht auszuschliessen, dass eine Fremdperson – jemand aus dem Familienumfeld oder Bekanntenkreis – über den Telefon- oder Internetanschluss Einkäufe tätigt.
Wer kommt im Fall des Missbrauchs durch Dritte für den Schaden auf?
Der Inhaber eines Telefon- oder Internetanschlusses haftet nicht nur für die Bezahlung der von ihm selbst bezogenen Leistungen, sondern auch für Dritte, die seinen Anschluss unberechtigt zu Einkaufszwecken missbraucht haben. Mit dem Abschluss eines Festnetz-, Mobil- oder Internetvertrages verpflichtet sich der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass keine dritte Person den Telefon- oder Internetanschluss missbräuchlich nutzt.
Wie und wo wird über die Preise kostenpflichtiger Dienste informiert?
Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb sowie die Preisbekanntgabe-Verordnung schreiben dem Anbieter im Detail vor, wie er seine Kunden über die Preise der Waren und Dienstleistungen zu informieren hat. Diese Vorschriften müssen von den Anbietern strikt befolgt werden. Der Kunde bestätigt beim Kauf darüber hinaus, dass er über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die anfallenden Kosten informiert wurde. Die Obligo AG ist ausschliesslich Rechnungsersteller und an der Preisgestaltung in keiner Weise beteiligt.
Wie kann ich das Abo kündigen?
Das Abo kann mit dem Smartphone einfach verwaltet werden. Am Seitenende hat es einen Link „ABO VERWALTEN“. Dort zeigt es den Abostatus an und nach dem Klick auf „Abo kündigen“ erscheint eine neue Seite, wo Sie die Kündigung nochmals bestätigen müssen. Damit ist das Abo gekündigt.
Selbstverständlich kann das Abo auch auf der Internetseite von Obligo www.obligoag.ch/mein-konto verwaltet werden. Unter „Cockpit“ lässt sich das Abo ganz einfach verwalten und auch kündigen.
Wenn Sie jedoch die Kündigung oder Änderung lieber telefonisch erledigen wollen, rufen Sie unseren Kundendienst an, 0844 28 78 66 und teilen Ihr Anliegen unserem Mitarbeiter mit.
Ist der Datenschutz gewährleistet?
Die Abrechnungsspezialisten der Obligo AG bieten absolute Diskretion und Sicherheit bei der Datenübertragung. Die Sicherheitsstandards des Schweizer Abrechnungsunternehmens gehen deutlich über die gesetzlichen Vorschriften hinaus.